Behandlungskosten von Gesetzlich Versicherten, Privatpatienten, Beihilfeberechtigten und Personen, die über Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen o.ä. Leistungen beziehen, werden von den jeweiligen Versicherungen und Trägern übernommen.
Die Vergütung für psychotherapeutische und diagnostische Leistungen richtet sich für Privatversicherte nach der http://www.bptk.de/service/rechtsquellen/92814.html
http://www.bptk.de/service/rechtsquellen/92814.html
Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Abhängig von der erbrachten Leistung wird der 1,8-fache bis 3,5-fache Gebührensatz in Rechnung gestellt. Für eine 50-minütige verhaltenstherapeutische Einzelsitzung ist in der Regel der 2,3-fache Satz (nach aktuellem Stand der GOP 100,55€) üblich.
Diese Sätze werden von den meisten privaten Krankenversicherungen erstattet. Es gibt jedoch Ausnahmen, die im Vorfeld abgeklärt werden sollten.
Bitte beachten Sie, dass die getroffene Gebührenvereinbarung einen Honoraranspruch allein Ihnen persönlich gegenüber auslöst. Das Honorar ist also unabhängig von der Erstattung durch Dritte persönlich zu entrichten.
Die Beihilfe übernimmt bei berechtigten Angestellten im öffentlichen Dienst und Beamten die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese in einem Richtlinienverfahren erfolgt. Verhaltenstherapie zählt zu diesen Richtlinienverfahren und ist entsprechend erstattungsfähig. Die Abrechnung für Beihilfeberechtigte richtet sich nach der http://www.bptk.de/service/rechtsquellen/92814.html , http://www.bptk.de/service/rechtsquellen/92814.html.
Beihilfe übernimmt bei Beamten einen bestimmten Prozentsatz, oft 50% der Kosten. Bei Angehörigen, die über den Beihilfeberechtigten versichert sind, kann die Zuzahlungshöhe variieren. Abhängig von den Tarifbestimmungen werden die verbleibenden Kosten ganz oder anteilig von der privaten Krankenversicherung übernommen sofern ein entsprechender Tarif abgeschlossen wurde.
Es wird eine genaue Prüfung im Vorfeld empfohlen, da es sein kann, dass die Beihilfe zusagt, 50% des Honorars von fünf probatorischen Sitzungen und 40 Behandlungsstunden zu übernehmen, die private Krankenversicherung sich aber nur an den Behandlungsstunden beteiligt, die laut Tarifvertrag (in einem Jahr) erstattungsfähig sind. Differenzen müssen dann vom Patienten übernommen werden.
Ausschließlich Paartherapien sind, wie bei privaten Versicherungen und gesetzlichen Kassen nicht beihilfefähig. Angehörige können jedoch mit in die Therapie einbezogen werden, sofern die Behandlung des Patienten dies erfordert. In der Regel ist dies bis zu jeder 4. Sitzung möglich.
Eine Berufsgenossenschaft (BG) übernimmt immer dann die Kosten für eine Behandlung, wenn der Behandlungsanlass die anerkannte Folge eines Arbeitsunfalls darstellt.
Unfallversicherungen kommen als Kostenträger in Betracht, wenn der Behandlungsanlaß z.B. die Folge eines Verkehrsunfalls, Schulunfalls etc. ist, den der Unfallgegner verschuldet hat.
Nähere Konditionen erfahren Sie von Ihrem Sachbearbeiter oder Betreuer. Bitte überprüfen Sie im Vorfeld, ob und zu welchen Bedingungen Aufwendungen für Psychotherapie übernommen werden.
Einige Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen orientieren sich in der Vergütung an der UV-GOÄ. Da deren Sätze unter denen der http://www.bptk.de/service/rechtsquellen/92814.html
http://www.bptk.de/service/rechtsquellen/92814.html Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und noch deutlicher unter den der gesetzlichen Krankenkassen liegen, müssen Sie abhängig von Ihrer individuellen Situation ggf. mit Zuzahlungen rechnen.
Das Antragsprocedere bei Patienten, die über die Postbeamtenkrankenkasse, Tarif B, versichert sind, gleicht abgesehen von der Höhe der Kostenübernahme in hohen Maß dem Ablauf bei Beihilfeberechtigten. Abweichungen gibt es in punkto der Höhe der Kostenübernahme und Beantragung von Kurzzeittherapie mit verringertem Antragsaufwand.
Aufwendungen für Beratung und Coaching index.php/Beratung werden vom Gesundheitssystem nicht übernommen.
Ggf. können Sie über Ihren Arbeitgeber oder über öffentliche Mittel (z.B. im Rahmen einer geförderten Selbständigkeit) Zuschüsse für berufliches Coaching erhalten. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Arbeitgeber oder beim Träger Ihrer Förderungsmaßnahme nach Möglichkeiten und Konditionen.
Abhängig von Umfang und Fragestellung werden ansonsten gesonderte individuelle Vergütungsvereinbarungen getroffen. Auch hier finden Ihre persönlichen finanziellen Rahmenbedingungen Berücksichtigung.